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Status: inhaltlich freigegeben
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Gültig ab: 2018-10-16
Neben dem Studienprotokoll bestehen insbesondere an die Studieninformation und die Einwilligungserklärung eine Reihe inhaltlicher und struktureller Anforderungen, die es bei der Erstellung dieser Dokumente zu beachten gilt.
Der vorliegende Prozess beschreibt die Anforderung an die Erstellung von Studieninformationen und Einwilligungserklärungen für die verschiedenen Gruppen möglicher Studienteilnehmer.
Der Prozess schliesst mit dem Vorliegen der finalen Studieninformation und Einwilligungserklärung.
Studienpopulation prüfen
Zur Auswahl der richtigen Vorlagen zur Studieninformation ist es wichtig, an dieser Stelle zu entscheiden, ob die Studienpopulation ausschliesslich aus volljährigen, urteilsfähigen Patienten und Probanden besteht oder ob der Einschluss besonders verletzbarer Personen vorgesehen ist.
Zur Gruppe besonders verletzbarer Personen zählen gemäss Art 21ff HFG:
- Schwangere Frauen, Embryonen und Föten in vivo
- Personen mit Freiheitsentzug (Gefangene)
- Personen in Notfallsituationen
- Kinder < 14 Jahren
- Jugendliche (ab 14 Jahren)
- Urteilsunfähige Erwachsene (z.B. aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung, wie Demenz, Wachkomapatienten)
Für schwangere Frauen und Personen mit Freiheitsentzug gelten bezüglich Inhalt der Studieninformation und Einwilligung die gleichen Anforderungen wie an urteilsfähige Patienten und Probanden.
Cave: Anwendung der Datenschutzgrundverordnung, DSGVO, (General Data Protection Regulation, GDPR) bei klinischen Studien oder Forschungsprojekten in der Schweiz
Generell muss festgehalten werden, dass für Studien, die in der Schweiz durchgeführt werden, Schweizer Recht und damit auch Schweizer Datenschutzrecht (DSG, kantonale Datenschutzgesetze, spezialgesetzliche Bestimmungen zum Datenschutz des HFG) zur Anwendung kommen (Territorialitätsprinzip). Aktuell ist daher eine Kommunikation an Patientinnen und Patienten zu den Änderungen des Datenschutzrechts in der EU nicht zwingend notwendig.
Sollten Sponsoren und/oder Spitäler entscheiden, dass sie die DSGVO bei klinischen Versuchen oder Forschungsprojekten in der Schweiz anwenden wollen/müssen, dann steht das in ihrer Verantwortung. Swissethics stellt eine Vorlage zur Verfügung, die auf Studiengesuche individuell abgestimmt und angepasst werden muss.
Urteilsfähige Erwachsene
Für urteilsfähige Erwachsene werden folgende Swissethics-Vorlagen für Studieninformation und Einwilligungserklärung verwendet.
Für Projekte mit Personen, die mit Massnahmen zur Entnahme biologischen Materials oder zur Erhebung gesundheitsspezifischer Personendaten verbunden sind, ist die Vorlage für Projekte mit Personen (Probenentnahme und Datenerhebung) zu verwenden.
- Infoblatt Weiterverwendung-von-Material-und-Daten-zu-Forschungszwecken
- Swissethics-Vorlage Studieninformation für Schwangere
- Swissethics-Vorlage Studieninformation incl. Einwilligungserklärung (KlinV)
- Swissethics-Vorlage Studieninformation incl. Einwilligungserklärung für HFV-Projekte (Probenentnahme und Datenerhebung)
Säuglinge, Kleinkinder und Kinder unter 14 Jahre
- Säuglinge und Kleinkinder werden durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern, Sorgeberechtigte) vollständig vertreten. Das heisst, der Vertreter erhält eine schriftliche Studieninformation (Angehörige) und unterzeichnet die Einwilligung.
- Kinder im Alter bis zu 10 Jahre sind mündlich aufzuklären. Die gesetzlichen Vertreter erhalten eine schriftliche Studieninformation (Angehörige) und unterzeichnen die Einwilligung.
- Kinder im Alter 11-13 Jahre sind mündlich aufzuklären und erhalten zusätzlich eine der Altersgruppe angepasste schriftliche, allenfalls graphische Studieninformation. Die gesetzlichen Vertreter erhalten eine schriftliche Studieninformation (Angehörige) und unterzeichnen die Einwilligung.
Entsprechend gelten für die einzelnen Altersgruppen folgende Vorlagen und Checklisten:
- Infoblatt Einschluss-Kinder-Jugendliche-urteilsunfähige-Erwachsene
- Checkliste Studieninformation Kinder
- Leitfaden Studieninformation Kinder
- Vorlage Studieninformation Angehoerige KlinV incl Einwilligungserklärung
- Vorlage Studieninformation Angehoerige HFV (Probenentnahme und Datenerhebung)
- Swissethics-Vorlage Studieninformation incl. Einwilligungserklärung für HFV-Projekte (Probenentnahme und Datenerhebung)
- Swissethics-Vorlage Studieninformation incl. Einwilligungserklärung (KlinV)
Jugendliche ab 14 Jahren
Jugendliche ab 14 Jahren werden mündlich aufgeklärt und erhalten zusätzlich eine in der Anrede (Du-Form) angepasste schriftliche Studieninformation. Die gesetzlichen Vertreter erhalten eine Information für Angehörige. Beide unterzeichnen die Einwilligung.
Entsprechend gelten für Jugendliche folgende Vorlagen und Checklisten.
- Infoblatt Einschluss-Kinder-Jugendliche-urteilsunfähige-Erwachsene
- Checkliste Studieninformation Kinder
- Leitfaden Studieninformation Kinder
- Vorlage Studieninformation Angehoerige KlinV incl Einwilligungserklärung
- Vorlage Studieninformation Angehoerige HFV (Probenentnahme und Datenerhebung)
- Einverständniserklärung Kinder ab 14
- Swissethics-Vorlage Studieninformation incl. Einwilligungserklärung für HFV-Projekte (Probenentnahme und Datenerhebung)
- Swissethics-Vorlage Studieninformation incl. Einwilligungserklärung (KlinV)
Urteilsunfähige Erwachsene
Urteilsunfähige Erwachsene (z.B. aufgrund einer Behinderung, Demenz-Erkrankungen oder eines Wachkomas) werden durch den gesetzlichen Vertreter, eine bezeichnete Vertrauensperson oder mit einer mutmasslichen Willensäusserung durch den nächsten Angehörigen vertreten, insofern die Vertretung schriftlich durch die Studieninformation aufgeklärt wurde.
Hat die urteilsunfähige Person einen gesetzlichen Vertreter, ist neben der Studieninformation eine Einwilligungserklärung für den gesetzlichen Vertreter zu erstellen (siehe Vorlagen).
Hat die urteilsunfähige Person keinen gesetzlichen Vertreter, ist für Angehörige oder eine bezeichnete Vertrauensperson neben der Studieninformation ein Dokument zur Abklärung des mutmasslichen Willens für die Teilnahme an einer klinischen Studie zu erstellen (siehe Vorlagen).
- Mutmasslicher Wille Angehoerige oder Vertrauensperson
- Infoblatt Einschluss-Kinder-Jugendliche-urteilsunfähige-Erwachsene
- Vorlage Studieninformation Angehoerige KlinV incl Einwilligungserklärung
- Vorlage Studieninformation Angehoerige HFV (Probenentnahme und Datenerhebung)
- Swissethics-Vorlage Studieninformation incl. Einwilligungserklärung (KlinV)
- Swissethics-Vorlage Studieninformation incl. Einwilligungserklärung für HFV-Projekte (Probenentnahme und Datenerhebung)
Personen in Notfallsituationen
Das Gesetz sieht keine Definition einer Notfallsituation vor. Als Orientierungshilfe sollte beurteilt werden, ob der Patient in der akuten Situation urteilsfähig für die Einwilligung zu einer Studie ist.
Wird er in der akuten Situation als nicht urteilsfähig eingeschätzt, gelten die Regelungen für Personen in Notfallsituationen. Die Behandlung eines Patienten auf der Notfallstation bedeutet nicht per se, dass er sich in einer Notfallsituation befindet.
In einer Notfallsituation ist vor Studieneinschluss der mutmassliche Wille des Patienten bezüglich der Studienteilnahme abzuklären. Dies geschieht durch Einbezug von Angehörigen oder dem Patienten nahestehender Personen, die über die Studie informiert werden. Zu diesem Zweck muss eine Studieninformation und –einwilligung für Angehörige erstellt werden.
Ein unabhängiger Arzt muss zudem als Garant der Patienteninteressen bestätigen, dass die Interessen der Versuchsperson gewahrt werden und ihre medizinische Betreuung sichergestellt ist.
Sobald es die Umstände erlauben, sind die Patienten persönlich aufzuklären und um Ihre schriftliche Einwilligung zur Studienteilnahme zu bitten. Bei Verweigerung der nachträglichen Einwilligung dürfen das biologische Material und die Daten nicht länger für die Studie verwendet werden.
Bei dauerhafter Urteilsunfähigkeit gelten die Regelungen für die Studieninformation für urteilsunfähige Erwachsene.
Entsprechend gelten für Personen in Notfallsituationen folgende Vorlagen und Checklisten.
- Mutmasslicher Wille Angehoerige oder Vertrauensperson
- Infoblatt Einschluss-in-medizinischen-Notfallsituationen
- Vorlage Studieninformation Angehoerige KlinV incl Einwilligungserklärung
- Bestätigung unabhängiger Arzt
- Vorlage Studieninformation Angehoerige HFV (Probenentnahme und Datenerhebung)
- Swissethics Leitfaden Notfallsituationen
- Swissethics-Vorlage Studieninformation incl. Einwilligungserklärung (KlinV)
- Swissethics-Vorlage Studieninformation incl. Einwilligungserklärung für HFV-Projekte (Probenentnahme und Datenerhebung)
Reviewer festlegen
Grundsätzlich gilt für jedes essentielle Studiendokument und für jedes Dossier das Vier-Augenprinzip. Das heisst, es muss nach der Erstellung durch den Autor von mindestens einer Person kommentiert und gutgeheissen werden.
Zur Dokumentation des Review-Prozesses steht die Vorlage "Review and Approval Form" zur Verfügung.
Review durchführen lassen
Bei umfangreichen Dokumenten und einem grossen Kreis von Reviewern empfiehlt es sich, die Kriterien festzulegen, nach denen Kommentare oder Ergänzungsvorschläge angenommen oder verworfen werden. Dies erleichtert zu einem späteren Zeitpunkt die Nachvollziehbarkeit getroffener Entscheidungen.
Falls die Kriterien zur Beurteilung der Änderungs-/ Ergänzungswünsche nicht vorgängig festgelegt wurden, liegt die Entscheidung hinsichtlich der Implementierung der Wünsche beim Haupt-Autor.
Finale Dokumente zum Einholen der Einwilligung erstellt und versioniert
Die finalen Dokumente zum Einholen der Einwilligung werden im Trial Master File abgelegt, eine Kopie im Investigator Site File.
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